Baubeschreibung (auch: Baubeschrieb = Pflichtenheft, Art. 12 SIA-Norm 118)
- Zusammensetzung
- Leistungsverzeichnis (Art. 8 SIA-Norm 118) oder Baubeschreibung (Art. 12 SIA-Norm 118)
- Pläne
- Besondere Bestimmungen bei grösseren Bauprojekten (Art. 7 Abs. 2 SIA-Norm 118)
- Alternative
- Unternehmer-Leistungspflicht kann sich auch aus anderen Bestandteilen en Ausschreibung ergeben
- Bei der Kalkulation ist dann aber Vorsicht geboten, vor allem wenn eine sog. „Vollständigkeitsklausel“ verabredet werden soll
- hiezu Vollständigkeitsklausel
Inhalt
- Kern / Hauptinhalt
- Bezeichnung der vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen
- Abtiefungsgrad
- detailliert
- vollständig
- klar
Erkennbarkeit Leistungsart und –umfang
- Kostenbildende Faktoren (Elemente zur Bestimmung des Leistungsaufwandes)
- Personalaufwand
- Materialaufwand
- Inventar
- Fremdleistungen
- Zeit
- Erschwernisse
- Risiken
- Kalkulationsgrundlage
- ferner Art. 16 SIA-Norm 118
Streitvermeidung (Prävention)
- Detaillierte, vollständige und klare Ausschreibungsunterlagen sollen vermeiden, einen
- Streit über Art und Umfang der Leistungen
- Streit über Vergütung
Weiterführende Informationen
- Präventionsberatung | praeventionsberatung.ch
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