Einleitung
Hinweis:
Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben!
Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)
Die Art. 3 – 22 SIA-Norm 118 regeln den Bauwerkvertrags-Abschluss (sog. Abschlussbestimmungen):