Hinweis:
Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben!
Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)
Versicherungspflicht
- Grundsatz
- Versicherungspflicht des Unternehmers ist eine vertragliche Nebenleistungspflicht, die mit Abschluss des SIA-Werkvertrages entsteht
- Bei Mitwirkung in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist in der Regel der Abschluss einer separaten Versicherung notwendig
- Gegenstand der Versicherungspflicht (objektive Versicherungspflicht)
- 26 SIA-Norm 118 legt die zu deckenden Risiken nicht fest
- Deckungsziel
- Grundrisiko (Haftung des Versicherten aus dem in der Police bezeichneten Betrieb)
- = Betriebshaftpflicht (siehe nachfolgend)
- Mitversicherung der Regresshaftung des Versicherungsnehmers
- Grundrisiko (Haftung des Versicherten aus dem in der Police bezeichneten Betrieb)
- Versicherungsschutz
- Personenschäden
- Sachschäden
- Folgeschäden
- Deckungsausschluss
- Eigenschäden
- Versicherte Personen (subjektive Versicherungspflicht)
- Deckung
- Unternehmensvertreter
- Arbeitnehmer des Unternehmers
- Personen- und Sachschäden, die ein Subunternehmer in Ausübung seiner Verrichtungen dem Bauherrn zufügt (OR 101)
- Kein Versicherungsschutz
- Bauherr vs. Subunternehmer (aber: Anwendung OR 41 ff.)
- Deckung
- Nachweispflicht
- Offenlegungspflicht des Unternehmers für Versicherungsschutz zu den definierten Risiken
- Nachweismittel
- Kopie der Versicherungspolice oder (besser) Bestätigung des Versicherers
- Weitere Detailinformationen
Betriebshaftpflicht
- Versicherungszwang ist Unternehmerpflicht für
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten (aktiver Rechtsschutz)
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
- Weitere Detailinformationen
Personenschäden
- = Vermögenseinbussen, die bei Tod, Unfall bzw. Krankheit oder sonstige Gesundheitsschädigung einer Person
- Tod
- Reflexschaden der Hinterbliebenen (Beerdigungskosten, Versorgerschaden etc.)
- Unfall / Krankheit oder sonstige Gesundheitsschäden
- Heilungskosten, Verdienstausfall
- Ansprüche
- Tod
- Weitere Detailinformationen
Sachschäden
- = Vermögenseinbussen infolge Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Dritteigentum
- Ferner:
- Ersatzbeschaffungskosten
- Minderwert
- Reparaturkosten
- Ferner:
- Weitere Detailinformationen
Folgeschäden (aus Personen- oder Sachschäden)
- = Vermögenseinbussen, die sich als zusätzliche Folge von Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen einstellen, wie
- Heilungskosten
- Verdienstausfall
- Minderwert
- Nutzungsausfall
- uam
- Weitere Detailinformationen
- Produkte Haftung | produkte-haftung.ch
Eigenschaden-Ausschluss
- Bei allen Versicherungen schliessen die Versicherer den Versicherungsschutz für Eigenschäden aus
- Grund
- Man kann sich gegenüber nicht haftpflichtig werden
- Weitere Detailinformationen
- Bauherrenhaftpflichtversicherung / Nichtdeckung Eigenschäden
Weiterführende Informationen
- Präventionsberatung | praeventionsberatung.ch