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Werkvertrag

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SIA-Unternehmermehrheit (Art. 28 – 32 SIA-Norm 118)

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinweis:

Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben!

Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)

Einleitung

Bei der Realisation grösserer Bauvorhaben sind regelmässig mehrere am Bau Beteiligte zu verzeichnen.

Je nach gewählter Organisations- und Vertragsstruktur stehen diese Unternehmer in einer besonderen, in einer unterschiedlichen oder in gar keiner Beziehung zum Bauherrn:

  • Einzelunternehmer
  • Generalunternehmer
  • Totalunternehmer
  • Subunternehmer
  • Nebenunternehmer
  • Arbeitsgemeinschaft (ARGE)

In den Art. 28 – 31 SIA-Norm 118 sind folgende Konstellationen behandelt (siehe auch den nachfolgenden Überblick „Einzelne Normen“:

In Art. 31 wird die gemeinsame Schadenersatzpflicht und in 32 SIA-Norm 118 wird das Personalabwerbeverbot normiert, auf welches an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird:

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    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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