Definition
- Unternehmer = Partei, die sich zur Werkerstellung verpflichtet
Personenmehrheit als Unternehmer
- sog. Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
- Arbeitsgemeinschaft
Subunternehmer als Unternehmer
- vom (Haupt-)Unternehmer mit der Werkerstellung betrauter weiterer Unternehmer, der das Werk
- aus Sicht des Bestellers
- im Namen Erstunternehmers und auf eigene Rechnung erstellt
- aus Sicht des Erstunternehmers
- in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erstellt
- aus Sicht des Bestellers
- Subunternehmer | subunternehmer.ch
Natürliche Person
Personengemeinschaften
- Einfache Gesellschaft
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
Juristische Personen
- Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung | gesellschaft-mit-beschraenker-haftung.ch
- Genossenschaft
- Genossenschaftsrecht | genosschenschaftsrecht.ch
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