Beim Werkvertrag kommt den Allgemeinen Bestimmungen (AGB) bzw. den SIA-Normen besondere Bedeutung zu, da Grundsätzliches so vereinheitlicht bzw. vereinfacht eingebunden werden kann, mit allen Vor- und Nachteilen bzw. Risiken des „Kleingedruckten“:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Vgl. hiezu AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen | agb-allgemeine-geschaeftsbedingungen.ch
- „Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten“, welche die SIA-Norm 118 enthält
- Diese ABB sind ihrer Rechtsnatur nach Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Deren Abschluss- und Inhaltsbestimmungen haben keine Allgemeinverbindlichkeit im Sinne eines Gesetzes oder einer Verordnung
- Wirkung nur unter den Parteien (inter partes)
- sofern und soweit sie rechtsgeschäftlich übernommen wurden
Weiterführende Judikatur
- BGE 109 II 451 ff. (Gültigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen, Ungewöhnlichkeitsregel, Vertretungsbefugnis des bauleitenden Architekten nach SIA-Norm 118, Ausgabe 1977)
Weiterführende Links
- AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen | agb-allgemeine-geschaeftsbedingungen.ch