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Werkvertrag

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Abschluss Werkvertrag

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem Abschluss eines Werkvertrages gehen meistens voraus:

eine Devisierung (Ausgangslage)

  • Der Bauherr bzw. der Architekt, der Generalunternehmer oder der Totalunternehmer erstellt mit der Devisierung den Leistungsbeschrieb (Devis) für jede Arbeitsgattung
  • Die Devis je Arbeitsgattung werden den Unternehmern bzw. bei GU oder TU den Subunternehmern zur Offertstellung zugestellt
  • Die aus den Devis hervorgehenden Offerten erlauben einen Kostenvergleich der anbietenden Unternehmer und einen genaueren Kostenvoranschlag an den Bauherrn
  • Im Vergabeverfahren werden die Offerten (siehe nachfolgend) verglichen oder ggf. die Bereinigung zur Herstellung der Vergleichbarkeit verlangt

eine Werkvertrags-Offerte

intensive Vertragsverhandlungen

  • vielfach mit mehreren Anbietern

Vergabe

  • Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Arbeiten vergeben und der / die Werkvertrag / Werkverträge erstellt und beidseitig unterzeichnet

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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