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Werkvertrag

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Informationspflichten / Anzeigepflichten

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Den Unternehmer treffen folgende Informations- und Anzeige-Pflichten (OR 365 Abs. 3 und OR 369):

  • Information des Bestellers über Mängel (OR 365 Abs. 3)
    • Stoffmängel
      • Mängel an dem vom Besteller gelieferten Stoff
    • Baugrund
      • > Baugrundrisiko, sofern der Besteller dieses trägt
      • Bodentragbarkeit
      • Grundwasserverhältnisse
      • Altlasten bzw. belasteter Standort / Entsorgung oder Massnahmen und deren Kosten
      • uam
    • Sonstige Verhältnisse, die die Ausführung des Werkes gefährden
  • Anzeigepflicht an den Besteller, dass seine Weisungen die gehörige Werkherstellung verunmöglichen (OR 369)

Gesetzestexte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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