Der Unternehmer treffen im Zusammenhang mit der Hilfsmittelbeschaffung folgende Obliegenheiten (OR 364 Abs. 3):
- Beschaffung der Hilfsmittel auf eigene Kosten
- Nötige Hilfsgegenstände
- Werkzeuge
- Gerätschaften
- usw.
Art. 364 Abs. 3 OR
Er hat in Ermangelung anderweitiger Verabredung oder Übung für die zur Ausführung des Werkes nötigen Hilfsmittel, Werkzeuge und Gerätschaften auf seine Kosten zu sorgen.