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Werkvertrag

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Werkmangel-Vorhandensein

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Mängelhaftung setzt das Vorhandensein eines Werkmangels voraus:

Definition

  • Werkmangel         =   Werkabweichung vom Vertrag, wobei dadurch dem Werk eine vereinbarte Eigenschaft fehlt oder es ihm daher an einer (vereinbarten oder vorausgesetzten) Eigenschaft fehlt

Grundlage

Vereinbarte Eigenschaften

Eigenschaftsvereinbarung

  • Eigenschaftsabrede der Parteien im Werkvertrag

Inhalt der Eigenschaftsabrede

  • Technische Normen
  • Branchen-Usanzen (SIA-Norm)
  • Allgemeine Umschreibungen
  • Besondere Merkmale

Eigenschaftenunklarheiten

  • Vertragsauslegung nach den Allgemeinen Auslegungsgrundsätzen

Gebrauchstauglichkeit trotz Fehlens der vereinbarten oder zugesicherten Eigenschaften

  • Ist das Werk nach den anerkannten Regeln der Technik gebrauchstauglich, aber fehlen ihm die vereinbarten oder zugesicherten Eigenschaften, so ist trotzdem mangelhaft
  • Vgl. GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 1363

Vorausgesetzte Eigenschaften

Nach Treu und Glauben vom Besteller zu erwartende Eigenschaften

  • Nach Treu und Glauben darf der Besteller Werk-Eigenschaften erwarten wie
    • Gebrauchstauglichkeit (zum vorausgesetzten Gebrauch)
    • Wertqualität

Absenz einer Eigenschaftsabrede

  • Der Unternehmer schuldet diesfalls
    • Gebrauchstauglichkeit
    • normal beschaffene Wertqualität

Mass der voraussetzbaren Eigenschaften

  • Tauglichkeit und Qualität
    • Die Tauglichkeit und Qualität kann sich ergeben aus
      • Normen von Ausführungserlassen oder Schutzgesetzgebungen
      • Berufs-Usanzen
      • Qualitätsnormen
      • etc.
  • Auslegung
    • Es ist der Werkvertrag im konkreten Einzelfall auszulegen, welche voraussetzbaren Eigenschaften ein bestimmtes Werk haben soll

Werkmangel-Erscheinungsformen

Werkmängel können in allerlei Erscheinungsformen auftreten

  • Tatsächlicher Mangel (Sachmangel)
  • Rechtlicher Mangel (Rechtsmangel)
  • Mängel am körperlichen Werk
  • Mängel am unkörperlichen Werk
  • Offener Mangel
  • Verdeckter (oder geheimer) Mangel
  • Primärmangel
  • Sekundärmangel

Kasuistik

  • Tatsächlicher Mangel (Sachmangel)
    • Abblätternder Fassadenputz
  • Rechtlicher Mangel (Rechtsmangel)
    • Maschinenelektrik verstösst am Gebrauchsort gegen öffentlich-rechtliche Sicherheitsvorschriften (BGE 95 II 119)
  • Mängel am körperlichen Werk
    • Mangelhafte Fensterscheiben (Kratzer)
  • Mängel am unkörperlichen Werk
    • Gutachten erfüllt die berechtigten Erwartungen nicht (GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 1472)
  • Offener Mangel
    • Gesprungene Bodenplatte
  • Verdeckter (oder geheimer) Mangel
    • Mangel in eingemauerter Rohrleitung (GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 2078)
  • Primärmangel
    • Betonfundamente-Mangel
  • Sekundärmangel
    • Betonriss, der nach Ablieferung auftrat, aber dessen Ursache bereits vor der Werkablieferung gesetzt wurde

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