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Werkvertrag

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Nachbesserungsrecht

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Nachbesserungsrecht bezieht sich auf das minder erhebliche Mängel aufweisende Werk und setzt folgendes voraus:

Definition

  • Nachbesserungsrecht   =         Recht des Bestellers, das minder (weniger) erhebliche Mängel aufweisende Werk durch den Unternehmer verbessern zu lassen, wenn dies dem Unternehmer keine übermässigen Kosten verursacht

Grundlage

Abgrenzung zum Minderungsrecht

  • Bei der Minderung
    • ist das Werk brauchbar, aber „minder erheblich“ mangelhaft
    • besteht der Werkvertrag fort
    • wird einzig, aber immerhin, infolge Minderwertes des Werkes der Werklohn reduziert

Abgrenzung zur Wandelung

  • Bei der Wandelung
    • ist das Werk unbrauchbar
    • tritt der Besteller vom Werkvertrag zurück
    • ist der Werkvertrag rückabzuwickeln (Unternehmer: Rückgabe der allf. Werklohnzahlungen samt Zins; Besteller: Werkrückgabe)

Intensität der Massnahme „Nachbesserung“

  • milderes Mängelrecht des Bestellers

Nachbesserungs-Voraussetzungen

  • Beseitigungsfähigkeit der Mängel (objektive Betrachtung)
  • Keine übermässigen Kosten durch die Mängelbeseitigung für den Unternehmer
    • Beurteilung Übermässigkeit
      • Die Übermässigkeit ist am Verhältnis der Mängelbeseitigungskosten zum Besteller-Nutzen beurteilen
    • Werk-Neuherstellung ohne übermässige Kosten
      • Grundsatz
        • Das Nachbesserungsrecht schliesst grundsätzlich das Recht auf Neuherstellung des Werks aus
      • Ausnahmen
        • Fall, dass der Mangel sich nicht nachbessern lässt, aber sich die Neuherstellung des Werks ohne übermässige Kosten für den Unternehmer als möglich erweist
        • Literatur und Rechtsprechung: siehe Box

Funktion des Nachbesserungsrechts

Prinzip

  • Mängelbehebung

Keine Besser- oder Schlechterstellung

  • Besteller soll durch Nachbesserung weder besser noch schlechter gestellt sein, als er es mit einem mängelfreien Werk wäre

Ausübung des Nachbesserungsrechts / Wirkung

  • Nachbesserungserklärung
  • Erklärungsabgabe bewirkt die Entstehung einer Nachbesserungsschuld des Unternehmers

Nachbesserungserklärung / Anforderungen

  • empfangsbedürftige (einseitige) Erklärung
  • Umstrittene Unwiderruflichkeit des Gestaltungsrechts (BGE 109 II 41)
  • Bedingungsfeindlichkeit

Rechtsfolgen der Nachbesserung

    • Werkannahme
    • Weniger erheblicher Werkmangel
    • Nachbesserungserklärung (Statement des Bestellers zum Festhalten am Werkvertrag)
    • Werkmangel-Verbesserung
    • Erlöschen der Wandelungs- und Minderungsrechts, in Bezug auf den nachzubessernden Mangel
    • Ausschluss der Möglichkeit, dass der Besteller im Falle erheblicher Mängel gemäss OR 368 Abs. 1 zunächst die Minderung verlangt und anschliessend sein Wandelungsrecht ausübt

Nachbesserungsverzug des Unternehmers

Scheitern der Nachbesserung

  • Wiederaufleben des Wahlrechts des Bestellers auf Wandelung, Minderung oder erneute Nachbesserung, sofern
    • die Voraussetzungen für die jeweiligen Wahlrechte noch gegeben sind (BGE 109 II 40, Erw. 6a)
    • im Falle, dass
      • die Nachbesserung an übermässigen Kosten scheitert (BGE 4C.346/2003, Erw. 4.2.1)
      • die Nachbesserung erfolglos blieb (Werk ist immer noch mangelhaft)

Weiterführende Literatur

Allgemein
  • MÜLLER-CHEN MARKUS / GIRSBERGER DANIEL / FURRER ANDREAS, Obligationenrecht, Besonderer Teil, litera B, Zürich / Basel / Genf 2011, S. 243. / Rz 109 – 111
Werk-Neuerstellung ohne übermässige Kosten?
  • GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 1779 f.
Erlöschen des Wandelungs- und Minderungsrechts
  • GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 1835 ff.

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