Besonderes Merkmal des Werkliefervertrages ist die Verpflichtung des Unternehmers
- den für Werkherstellung erforderlichen Werkstoff ganz oder zumindest teilweise selber zu liefern.
Für die Beurteilung des Vorliegens eines Werkliefervertrages bedarf es der Kenntnis des individuell konkreten Einzelfalls.