LAWINFO

Werkvertrag

QR Code

SIA-Norm 118

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Die gesetzlichen Regeln des Werkvertragsrechts (OR 363 ff.) sind zu wenig auf das Bauen ausgerichtet und für viele Fragen des Bauens lückenhaft. Es findet dann – wie durch die Judikatur-Hinweise erkennbar – eine richterliche Lückenfüllung statt. Man muss dem Gesetzgeber aber zu Gute halten, dass es nicht möglich ist und auch nicht Ziel war oder sein kann, jeden erdenklichen Werkherstellungsvorgang oder jeden Mangel und seine Behebung im Einzelnen gesetzlich zu ordnen.

SIA-Normen / SIA-Norm 118

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) hat vor geraumer Zeit für alle Aspekte des Bauens Normen aufgestellt, die das Werkvertragsrecht abändern, ergänzen oder präzisieren.

Aus werkvertraglicher Sicht interessiert vor allem die Norm 118. Die SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) wurde zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Bauwesens geschaffen.

Wie bei jeder Normierung gibt es positive und weniger positive Aspekte. – Die SIA-Norm 118 gilt als unternehmerfreundlich.

Nicht selten führt eine Kombination der Normen von OR + SIA-Normen zu einer individuelleren Lösung, nur ist den „SIA-Vorrang-Regeln“ ein besonderes Augenmerk zu widmen:

Rangordnung der Vertragsbestandteile

  • Art. 21 SIA-Norm 118 / siehe Box

Streitigkeiten und Gerichtsstand

  • 37 SIA-Norm 118 / siehe Box

Beschränkte Wirkung

Das Bundesgericht hält regelmässig in seinen Entscheiden fest (vgl. zB BGE 4A.393/2007, Erw. 2.1, BGE 118 II 296, Erw. 2a), dass es die SIA-Normen nicht als „regelbildende Übung“ anerkenne. – Es stelle einzig darauf ab, wenn die Parteien diese Normen zum Vertragsinhalt erhoben hätten.

Literatur

  • EGLI ANTON / HÜRLIMANN ROLAND / STÖCKLI HUBERT, Kommentar zur SIA-Norm 118, Art. 1 – 37, Zürich / Basel / Genf 2009
  • GAUCH PETER / PRADER TURI / EGLI ANTON / SCHUMACHER RAINER, Kommentar zur SIA-Norm 118, Art. 38 – 156, Zürich 1992
  • GAUCH PETER, Kommentar zur SIA-Norm 118, Artikel 157 – 190, Zürich 1991
  • SPIESS HANS RUDOLF / HUSER MARIE-THERES, Stämpflis Handkommentar zur Norm SIA 118, Bern 2014

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.