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Werkvertrag

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Generalunternehmer

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Generalunternehmer (auch kurz: GU) charakterisiert sich durch folgende Elemente:

Leistungsumfang

Kurz-Charakteristika

  • Bauwerkerstellung, ohne Architekturleistung (Planung und Projektierung)

Verwirklichung eines fremden Projektes

  • Der GU verwirklicht ein fremdes Projekt, nämlich das Projekt des vom Bauherrn zugezogenen Architekten

Werkvertrag

GU / Bauherr

  • Vertragsqualifikation
    • Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag)   =           Werkvertrag
  • Ein Anbieter für Bauleistung
    • Der GU tritt für die Errichtung eines grösseren Bauwerkes mit viel Koordinations- und Überwachungsaufwand als Vertragspartei gegenüber dem Bauherrn anstelle der verschiedenen Einzelunternehmer (Teilunternehmer), die ihre Teilleistungen als Subunternehmer erbringen, auf
  • Ein Werkvertrag
    • Der GU schliesst den Werkvertrag für das ganze Bauwerk mit dem Bauherrn ab

GU / Subunternehmer

  • Untervergaberecht (GU-Vertragsinhärenz)
    • üblich
  • Untervergabe
    • Zieht der GU Subunternehmer bei, vergibt er die einzelnen Teilleistungen bzw. Arbeitsgattungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an diese Sub-Contractoren
  • Auswahl
    • Grundsatz
      • Auswahl des Subunternehmers durch den GU
    • Ausnahme
      • Bauherrenvorgabe (Kundenberücksichtigung)
  • Instruktion und Überwachung
    • Der GU koordiniert die von ihm ggf. beigezogenen Subunternehmer selber
  • Abtretungsverbot
    • Meistens vereinbaren die GU’s / TU’s mit ihren Subunternehmern zur Wahrung der Verrechnungsmöglichkeit uam ein Abtretungsverbot
    • Ausnahme Abtretungsverbote

GU-Werklohn etc.

Preis, Termin und Qualität

  • Der GU übernimmt die Erstellung des Bauwerks meistens
    • zu einem festen Preis (Pauschal-, Global- oder Einheitspreis)
    • bis zu einem fixen Termin und
    • zu bestimmter Qualität

Zusammensetzung des Werklohns des Generalunternehmers

  • Vergabe
  • Bauleistung
  • Bauleitung
  • Risikomarge

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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