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Werkvertrag

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Bauwesenversicherung

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der bestausgewiesene Bauunternehmer ist trotz aller Sorgfaltsregeln und Vorsichtsmassnahmen nicht in der Lage, einen absolut sicheren Bauablauf zu garantieren.

Vielfältige Gefahren drohen, weshalb jeder Bauunternehmer und / oder Bauherr für das konkrete Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abschliessen sollten. Eine solche Versicherung erbringt einen Schutz vor finanzielle Einbussen und deren Risiken.

Ein Überblick ist nachzulesen unter:

Es ist zu berücksichtigen, dass der Bauherr für Risiken einzustehen hat, die nicht gedeckt werden durch:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Bauwesenversicherung

Folgende Versicherungen sollten abgeschlossen werden:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
    • Versicherungsschutz
      • Schädigung Dritter durch Bauarbeiten
    • Versicherungsleistungen
      • Abwehr unberechtigter Ansprüche
      • Schadenregulierung
    • Prämie
      • 1 – 2 % der Bausumme
    • Weitere Detailinformationen
  • Bauwesenversicherung
    • Versicherungsschutz
      • Schäden am Bau selbst
        • Schäden am Gebäude, die nicht durch Feuer- und Elementarereignisse entstanden sind
      • Einschluss des Baugrundrisikos
    • Versicherungsleistungen
      • Kosten für Schadensuche, Abbruch, Aufräumen und Entsorgung
    • Prämie
      • Individuelle Prämienfestlegung, je nach Lage und Komplexität des Bauobjektes, ca.2 – 10 Promille der versicherten Bauleistung
    • Weitere Detailinformationen

Die Risiken und Deckungsbereiche der denkbaren Versicherungen sollten mit Ihrem Versicherungsberater abgesprochen werden.

Literatur

  • HAAG EUGEN, Die Bauwesenversicherung, Diss. Winterthur 1971
  • RICHNER CHRISTIAN, Die Versicherungen der Bauunternehmung, Zürich 1986
  • SPICHER ROLAND, Die Bauplatz-Versicherung: Paketlösung für grosse Bauvorhaben, BR 1/2013, S. 49 ff.

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