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Werkvertrag

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Architekt als Bauunternehmer

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Übernimmt der Architekt die Funktion eines Bauunternehmers gegenüber dem Bauherrn, so gelten folgende Regeln:

Architekt als Bauunternehmer

  • Architekt ist im werkvertraglichen Sinne Unternehmer

Verpflichtung zur Erstellung des Bauwerks

  • Erbringt der Architekt alle Leistungen (Planung, Projektierung, Erstellung des Bauwerkes (mit oder ohne eigenes Personal) und Bauleitung), so handelt er als Totalunternehmer

Berufsbezeichnung „Architekt“

  • Des Architekts Berufsbezeichnung hat keinerlei Einfluss auf die Vertragsqualifikation

Vertragsqualifikation

  • Werkvertrag

Unzutreffender Vertragstitel

  • Bezeichnen die Parteien den Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten als Architekturvertrag, obwohl dem Architekten die (Bau-)Unternehmerfunktion zukommt, so wird dadurch das Rechtsverhältnis nicht zum Aufrag
  • Vgl. auch OR 18 Abs. 1

 

» Weiterführende Informationen unter Totalunternehmer

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