Einleitung
Der Werkvertrag ist in verschiedenen Erscheinungsformen anzutreffen. Die Zuordnung wird dadurch, dass die Vertragsparteien – infolge der Ausgestaltung des Werkvertragsrechts als dispositives Recht – ihren Werkvertrag individuell ausgestalten können, nicht einfacher.
Ungeachtet dessen wird ein Versuch unternommen, die wichtigsten Werkvertrags-Typen zu „katalogisieren“ und ihre Merkmale aufzuzeigen: