Für die Entstehung des Werklohns gelten folgende Prinzipien:
Entstehung des Werklohnes
- mit Abschluss des Werkvertrages
Bauhandwerkerpfandrecht bei Bauverträgen
- Mit der Entstehung der Werklohnforderung kann – auch ohne Arbeitsausführung – das Bauhandwerkerpfandrecht zur Eintragung ins Grundbuch angemeldet werden
- Die Eintragungsfrist