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Werkvertrag

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Fester Preis (Art. 38 SIA-Norm 118)

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zum festen Preis nach SIA-Norm 118 ist folgendes zu bemerken:

Ratschlag an die Werkvertragsparteien (Art. 38 Abs. 1)

Übernahme von Bauleistungen zum

Wirkungen

  • Keine zur Übernahme geeignete Norm
  • Bestätigung Regel von OR 373 (feste Übernahme)

Postulierung Festpreischarakter (Art. 38 Abs. 2)

Hinweis auf OR-Norm

Grundsatz: „Verträge sind einzuhalten“ (Prinzip von pacta sunt servanda)

  • Niederlegung des Grundsatzes, dass sich die Parteien an das Vereinbarte zu halten haben

 

» Weiterführende Informationen unter Erscheinungsformen-Bauwerkvertrag-SIA-Norm 118

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