Zum festen Preis nach SIA-Norm 118 ist folgendes zu bemerken:
Ratschlag an die Werkvertragsparteien (Art. 38 Abs. 1)
Übernahme von Bauleistungen zum
- Einheitspreis (Art. 39 SIA-Norm 118)
- Globalpreis (Art. 40 SIA-Norm 118)
- Pauschalpreis (Art. 41 SIA-Norm 118)
Wirkungen
Postulierung Festpreischarakter (Art. 38 Abs. 2)
Hinweis auf OR-Norm
- „Bestätigung“ der Regeln von OR 373 Abs. 1 und 3
Grundsatz: „Verträge sind einzuhalten“ (Prinzip von pacta sunt servanda)
- Niederlegung des Grundsatzes, dass sich die Parteien an das Vereinbarte zu halten haben
» Weiterführende Informationen unter Erscheinungsformen-Bauwerkvertrag-SIA-Norm 118