Kurzdefinition
Herstellungsvertrag für einen physischen Gegenstand (Werk)
Langdefinition
Mit dem Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Werkherstellung und der Besteller zur Vergütungszahlung.
Legaldefinition
„Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung.“ (OR 363)
Synonyme
- Produktionsvertrag
- Herstellungsvertrag
- Bauwerkvertrag
- Bauvertrag
- Material mit Arbeit
Fremdsprachbegriffe
- in Französisch
- contrat d’entreprise
- in Italienisch
- contratto di appalto
- in Englisch
- Contract for Work and Services