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Werkvertrag

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Unternehmer-Schuldnerverzug (OR 107 Abs. 2)

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erfüllt der Unternehmer trotz angemessener Nachfristansetzung (OR 107 Abs. 1) bis zum Ablaufe dieser Frist nicht, so hat der Gläubiger (Besteller) folgende Wahlrechte:

Erfüllungsklage (Wahlrecht 1)

  • Klage auf Erfüllung nebst Schadenersatz wegen Verspätung
  • oder statt dessen durch unverzügliche Erklärung:

Festhalten am Werkvertrag und Verzicht auf Leistung (Wahlrecht 2)

  • Festhalten am Werkvertrag
    • Verzicht auf die nachträgliche Leistung und
      • entweder
    • Schadenersatz
      • Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens verlangen
      • oder
    • Rücktritt vom Werkvertrag
  • Wahl der Schadensberechnungsart durch den Gläubiger: Austausch- oder Differenztheorie (Wahlrecht 3)

Je nach Situation sind diese Rechte des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) mit den besonderen Regeln des Werkvertragsrechts abzustimmen oder zu koordinieren:

Laien sind aufgrund der vielfältigen Wahlmöglichkeiten mit den weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen meistens überfordert. Es ist Nichtjuristen empfohlen, frühzeitig resp. vor Ausübung der Wahlrechte Rat von einem Rechtsanwalt einzuholen.

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