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Werkvertrag

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Schadloshaltungs-Rücktritt (OR 377)

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zum Rücktrittsrecht des Bestellers sind folgende Bemerkungen zu machen:

Definition

  • Schadloshaltungs-Rücktrittsrecht des Besteller   =   Recht des Bestellers, jederzeit und ohne Angabe von Gründen gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers vom Vertrag zurückzutreten

Grundlage

Voraussetzungen

  • keine

Rechtsnatur der Erklärung

  • Qualifikation
    • Rücktrittsrecht ist eigentlich ein Kündigungsrecht (vgl. BGE 117 II 273)
  • Parteiautonomie?
    • u.E. ist OR 377 dispositives Recht, weshalb die Parteien durch Vereinbarung vom Gesetzeswortlaut (siehe Box) abweichen können

Funktion

  • Bestellerrücktritts-Möglichkeit

Zweckmässigkeit des Rücktritts?

  • Ob eine Nutzung des Rücktrittsrechts vorteilhaft ist, muss im individuell konkreten Einzelfall geprüft werden!

Ausübung des Rücktrittsrechts

  • Rücktrittserklärung

Rücktrittserklärung / Anforderungen

  • empfangsbedürftige (einseitige) Erklärung
  • Unwiderruflichkeit
  • Bedingungsfeindlichkeit

Rechtsfolgen

  • Rücktritt wirkt fristlos und ab sofort (ex nunc; vgl. BGE 129 III 738, BGE 130 III 362)
  • Vertragsauflösung
  • Besteller trifft volle Entschädigungspflicht des Unternehmers, wie wenn der Werkvertrag erfüllt worden wäre (vgl. BGE 117 II 273)
    • Vergütung der geleisteten Arbeit
      • Entschädigung der geleisteten Arbeit des Unternehmers
    • Volle Schadloshaltung
      • Ersatz der Vermögensnachteile des Unternehmers, die er durch die Schadloshaltungskündigung erleidet (verschuldensunabhängiger Anspruch auf positives Vertragsinteresse)

Trifftiger Rücktrittsgrund des Bestellers

  • Besteller kann diesfalls seinerseits Schadenersatz verlangen
    • Voraussetzung
      • Kausalzusammenhang zwischen schuldhaften Verhalten des Unternehmers und dem Auflösungsgrund
    • Nicht erfüllte Voraussetzung
      • Besteller hat sich bei demjenigen schadlos zu halten, der die Auflösungsursache gesetzt hat
  • Anwendungsbeispiel
    • Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung für den Besteller infolge betrügerischer Unternehmerabrechnungen

 

» Weiterführende Informationen unter Besteller-Mängelrechte-Ersatzvornahme

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