= Der Auftrag (auch Mandat) hat eine körperliche und / oder geistige Leistung zum Gegenstand, wobei der Beauftragte nicht zum Erfolg, sondern nur – aber immerhin – zur gehörigen Sorgfalt verpflichtet ist
Agenda Abgrenzung vom Auftrag
- Begriff Auftrag
- Abgrenzungsschwierigkeiten Auftrag + Werkvertrag
- Architektenvertrag + Ingenieurvertrag
- Planungsvertrag
- Bauleitungsvertrag
- Gesamtvertrag (Projektierung + Bauleitung)
- Zahnbehandlungsvertrag
- Kasuistik
- Abgrenzungskriterien Auftrag / Werkvertrag
- Unterschiedliche Rechtsfolgen Auftrag + Werkvertrag