Selten ist die Abgrenzung eines Vertragstyps zu anderen so komplex und aufwändig wie beim Werkvertrag. Entsprechend musste sich die Rechtsprechung unzählige Male mit Abgrenzungs- und Zuordnungsfragen auseinandersetzen.
Am häufigsten ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten mit folgenden anderen Vertragstypen: